Individuelle Beschilderung.
Das Verkehrszeichen 458 Planskizze nach StVO stellt exemplarisch eine Situation dar. Um individuelle auf die Situation angepasste Vorinformationen an die am Verkehr Teilnehmenden zu geben, kann jede B.A.S. Niederlassung individuell gemäß Kundenwunsch bzw. verkehrsrechtlicher Anordnung eine solche Planskizze anfertigen.
In den Niederlassungen sind Schneidplotter für die entsprechenden Folien vorhanden. Die softwarebasierte Planung erfolgt gemäß den Vorgaben der Richtlinien für Umleitungsbeschilderung (RUB),der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) sowie der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA). Beschriftungen sind vom kleinen Zusatzzeichen bis zum großen Baustelleninformationsschild möglich.
RAL GÜTEZEICHEN ALS GARANTIE FÜR NORMGERECHTE ARBEIT.
Zwar ist in den RUB Grundlegendes zum Einsatz von Umleitungsbeschilderungen geregelt, allerdings sind spezifische Anforderungen in der Umsetzung nicht umfassend ausgeführt. Aus diesem Grund ist das Merkblatt für den Einsatz von temporärer Umleitungsbeschilderung (M TU) erstellt worden, welches Ergänzungen für die Standardisierung enthält.
Die B.A.S. ist bereits für die normgerechte Bearbeitung der Schilder mit dem RAL- Gütezeichen zertifiziert. Eine ordentliche und qualitativ hochwertige Ausführung können wir damit garantieren!
WAS GILT ES BEI DER BEARBEITUNG ZU BEACHTEN?
Prinzipiell muss sich bewusst gemacht werden, dass sich eine Wegweisung nicht an ortskundige Verkehrsteilnehmende richtet, sondern an ortsfremde Teilnehmende. Bezeichnungen, die regionale Kenntnisse voraussetzen, sind daher zu vermeiden.
Ziel einer jeden Wegweisung ist es das Verkehrsteilnehmende die Informationen in der Zeit vom Erkennen des Zeichens bis zum tatsächlichen Passieren des Verkehrszeichens verarbeitet hat. Verkehrsinformationen müssen daher schnell und eindeutig begreifbar sein. Für die gute Lesbarkeit sorgt die Mittelschrift gemäß DIN 1451-2 – die sogenannte Verkehrsschrift. – die in jedem Fall mit einer Mindestschriftgröße von 126 mm innerorts zu verwenden ist (außerorts = 175 mm, >100km/h= 280 mm).
Es gilt als Faustregel, dass nicht mehr als sieben Informationen auf einer Tafel zu finden sein sollen.
Generell gilt, dass Piktogramme einer reinen textlichen Darstellung vorzuziehen sind, da sie schneller verarbeitet werden können. Unter Piktogrammen versteht man allgemein einzelne Symbole, die durch eine einfache grafische Darstellung Informationen vermitteln. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie auch von nicht- Muttersprachlern z.B. Touristinnen und Touristen verstanden werden können.
Gemäß dem M TU soll vor jeder temporärer Umleitung mindestens eine Planskizze mit einer nummerierten Umleitung aufgestellt werden. In Folge der Umleitungsführung wird dann nur noch das Verkehrszeichen 455 mit entsprechender Umleitungs-Nummerierung ohne Zusatzzeichen angeordnet.
Prinzipiell muss sich bewusst gemacht werden, dass sich eine Wegweisung nicht an ortskundige Verkehrsteilnehmende richtet, sondern an ortsfremde Teilnehmende. Bezeichnungen, die regionale Kenntnisse voraussetzen, sind daher zu vermeiden.
Ziel einer jeden Wegweisung ist es das Verkehrsteilnehmende die Informationen in der Zeit vom Erkennen des Zeichens bis zum tatsächlichen Passieren des Verkehrszeichens verarbeitet hat. Verkehrsinformationen müssen daher schnell und eindeutig begreifbar sein. Für die gute Lesbarkeit sorgt die Mittelschrift gemäß DIN 1451-2 – die sogenannte Verkehrsschrift. – die in jedem Fall mit einer Mindestschriftgröße